Forstwirt / Forstwirtin

Aufgaben
Alle Arbeiten, die dem Erhalt und der Nutzung des Waldes dienen, gehören zu den Aufgaben von Forstwirtinnen und Forstwirten. Dazu gehört die Produktion des verkaufsfertigen Holzsortimentes von der fachlichen Vermessung und Sortierung bis hin zur Fällung, dem Abtransport und der fachgerechten Lagerung. Holz ist die größte Einnahmequelle der Forstbetriebe. Aber auch die Bestanderhaltung und der Schutz des Waldes gehören zu den Aufgaben der Forstwirte und Forstwirtinnen. So müssen junge Bäume gepflanzt, Wildzäune errichtet und Fallen zur Schädlingskontrolle aufgestellt werden.

Voraussetzungen

Es ist keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung erforderlich. Die Betriebe setzen allerdings in der Regel einen mittleren Bildungsabschluss voraus.

Die Bereitschaft körperlich praktische Tätigkeiten in freier Natur zu erledigen verbunden mit Organisationsgeschick, Sorgfalt, Umsichtigkeit und Genauigkeit bei den anfallenden Tätigkeiten sind gute Voraussetzungen für den Beruf des Forstwirten / der Forstwirtin.

Um den Anforderungen gewachsen zu sein ist handwerkliches Können, technisches Verständnis, gutes Reaktionsvermögen und eine gute räumliche Orientierung wichtig.

Ausbildungsdauer
Die Ausbildung zum Forstwirt / zur Forstwirtin ist eine 3 jährige duale Ausbildung, die in Betrieb und Berufsschule stattfindet.

Ausbildungsvergütung
Folgende Angaben über die Ausbildungsvergütung dienen der Orientierung , können aber nicht rechtlich geltend gemacht werden:

1. Ausbildungsjahr: 516 - 656 Euro
2. Ausbildungsjahr: 567 - 703 Euro
3. Ausbildungsjahr: 612 - 749 Euro

Ausbildungsförderung
Bei bestimmten Voraussetzungen kann eine Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beansprucht werden. Über die Voraussetzungen informiert die Agentur für Arbeit.

Einsatzmöglichkeiten / Einsatzorte
Forstwirtinnen und Forstwirte können bei kommunalen oder privaten Forstbetrieben und Lohnunternehmen im Forstbereich beschäftigt werden.

Weiterbildungsmöglichkeiten
- Aufstiegsweiterbildung als Meister/-in
- Weiterbildung zum Fachagrarwirt / zur Fachagrarwirtin
- Studium bei Vorliegen einer Hochschulzugangsberechtigung
- Auch der Schritt in die Selbstständigkeit ist möglich

Verdienst / Einkommen
Die genannten Beispiele sollen der Orientierung dienen. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden. Abhängig sind die Einkommen vom jeweiligen Arbeitgeber und den damit zusammenhängenden Rahmenvereinbarungen oder Tarifverträgen. Entscheidend ist dabei auch die Art der Ausbildung, das Maß an Verantwortung und die berufliche Erfahrung. Ein monatlicher Bruttolohn in Höhe von 2.069 Euro bis 2.172 Euro ist möglich.
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