Gärtner / Gärtnerin

Aufgaben
Produktion, Pflege, Ernte und Vermarktung von unterschiedlichen Pflanzen und die Gestaltung mit Pflanzen gehören zu den Aufgaben der Gärtnerin / des Gärtners. Die Ausbildung hierzu kann in folgenden Fachrichtungen erfolgen:

- Gärtner / Gärtnerin Fachrichtung Baumschule
- Gärtner / Gärtnerin Fachrichtung Friedhofsgärtnerei
- Gärtner / Gärtnerin Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau
- Gärtner / Gärtnerin Fachrichtung Gemüsebau
- Gärtner / Gärtnerin Fachrichtung Obstbau
- Gärtner / Gärtnerin Fachrichtung Staudengärtnerei
- Gärtner / Gärtnerin Fachrichtung Zierpflanzenbau

- Gärtner/Gärtnerin Fachrichtung Baumschule
Züchtung von Jungpflanzen und Vermehrung von Laub- und Nadelgehölzen sowie die umweltschonende Kultivierung bis zur Verkaufsreife gehören zu den Aufgaben eines Gärtners / einer Gärtnerin im Baumschulbereich.

Einsatzmöglichkeiten / Einsatzorte
Gearbeitet wird in der Regel in Betrieben des Garten- und Landschaftsbaus mit Baumschulen, Gartencentern und gärtnerischen Baumschulbetrieben. Auch städtische Baumschulen oder botanische Gärten können Einsatzorte sein.

- Gärtner / Gärtnerin Fachrichtung Friedhofsgärtnerei
Das Anlegen von Grabstätten und Friedhofsanlagen sowie deren Bepflanzung und Pflege und die Arbeit in der Trauerbinderei sind Aufgaben des Friedhofsgärtners / der Friedhofsgärtnerin.

Einsatzmöglichkeiten / Einsatzorte
Gärtner/innen dieser Fachrichtung arbeiten hauptsächlich in Friedhofsgärtnereien und im Einzelhandel mit Blumen und Pflanzen. Sie können aber auch in der Friedhofsverwaltung eingesetzt werden.

- Gärtner/Gärtnerin Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau
Das Bauen, Gestalten, Pflegen und Sanierung von Grünanlagen aller Art, nach Plänen von Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten ist Aufgabe der Gärtnerin / des Gärtners im Landschaftsbau.

Einsatzmöglichkeiten / Einsatzorte
Sie Arbeiten in der Regeln in Fachbetrieben des Garten-, Landschafts-, und Sportplatzbaus. Auch städtische Gärtnereien, botanische und zoologische Gärten können Einsatzorte sein.

- Gärtner / Gärtnerin Fachrichtung Gemüsebau
Die Kultivierung von Gemüse und Kräutern im Freiland und Gewächshäusern, die sachgemäße Lagerung, Verpackung und Vermarktung gehören zu den Aufgaben des Gärtners / der Gärtnerin im Gemüsebau.

Einsatzmöglichkeiten / Einsatzorte
Sie arbeiten in Gemüsebaubetrieben, landwirtschaftlichen Betrieben mit Gemüsebau und Betrieben des Produktionsgartenbaus.

- Gärtner / Gärtnerin Fachrichtung Obstbau
Kultivierung von Obstbäumen, Obststräuchern und Stauden, Ernte, Lagerung und Vertrieb des Obstes gehören zu den Aufgaben einer Gärtnerin / eines Gärtners im Bereich Obstbau.

Einsatzmöglichkeiten / Einsatzorte
Eingesetzt werden sie hauptsächlich in Obstbaubetrieben, aber auch in Gärtnereien mit Baumschulen mit Obstkulturen.

- Gärtner/Gärtnerin Fachrichtung Staudengärtnerei
Vermehrung, von Staudenpflanzen im Freiland und Gewächshäusern durch Aussaat, Stecklinge oder Teilung und der Vertrieb dieser gehören zu den Aufgaben einer Gärtnerin / eines Gärtners der Fachrichtung Staudengärtnerei.

Einsatzmöglichkeiten / Einsatzorte
Gearbeitet wird hauptsächlich in Staudengärtnereien, Gartencentern oder Gartenbauämtern.

- Gärtner/Gärtnerin Fachrichtung Zierpflanzenbau
Das Kultivieren und die Vermarktung von grünen und blühenden Topfpflanzen, Schnittblumen, Beet- und Balkonpflanzen sind Aufgabe der Gärtnerin / des Gärtners im Zierpflanzenbau.

- Einsatzmöglichkeiten / Einsatzorte
Einsatzmöglichkeiten sind der Zierpflanzenbaubetrieb, Stadtgärtnereien und Gartencentern.

Voraussetzungen
Es ist keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung erforderlich. Die Betriebe setzen allerdings in der Regel, je nach Fachrichtung, einen Hauptschulabschluss oder mittleren Bildungsabschluss voraus.

Gärtnerinnen und Gärtner müssen z.B. in der Lage sein, Schädlingsbefall an Pflanzen zu erkennen und zu behandeln. Pflanzen zu beschneiden und zu veredeln. Hierzu ist viel Sorgfalt, Verantwortungsbewusstsein, Umsicht, Beobachtungsgenauigkeit und handwerkliches Geschick von Bedeutung. Um Kundenwünsche entgegennehmen zu können und diese gut zu beraten ist ein gutes Verständnis und eine gute mündliche Ausdrucksfähigkeit wichtig.

Ausbildungsdauer
Die Ausbildung zum / zur Gärtner/in ist eine 3 jährige duale Ausbildung, die in Betrieb und Berufsschule stattfindet und in 7 Fachrichtungen möglich ist.

Ausbildungsvergütung
Folgende Angaben über die Ausbildungsvergütung dienen der Orientierung, können aber nicht rechtlich geltend gemacht werden:

1. Ausbildungsjahr: 413 - 520 Euro
2. Ausbildungsjahr: 495 - 612 Euro
3. Ausbildungsjahr: 554 - 687 Euro

Ausbildungsförderung
Bei bestimmten Voraussetzungen kann eine Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beansprucht werden. Über die Voraussetzungen informiert die Agentur für Arbeit.

Weiterbildungsmöglichkeiten
- Gärtnermeisterin / Gärtnermeister in den jeweiligen Fachrichtungen
- Technikerin / Techniker der jeweiligen Fachrichtung
- Kundenberater/in
- Hochschulstudium in Gartenbau, Agrarwissenschaften, Landschaftsarchitektur, Biologie

Verdienst / Einkommen

Die genannten Beispiele sollen der Orientierung dienen. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden. Abhängig sind die Einkommen vom jeweiligen Arbeitgeber und den damit zusammenhängenden Rahmenvereinbarungen oder Tarifverträgen. Entscheidend ist dabei auch die Art der Ausbildung, das Maß an Verantwortung und die berufliche Erfahrung. Ein Stundenlohn von 12,97 Euro bis 14,35 Euro ist möglich.
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