Hauswirtschafter Landwirtschaft / Hauswirtschafterin Landwirtschaft

Aufgaben
Die Betreuung und Versorgung von Menschen mit allen damit im Alltag zusammenhängenden Aufgaben von der Verpflegung über Haus- und Textilreinigung bis hin zur personenorientierten Betreuung gehören zu den Aufgaben der Hauswirtschafterin/des Hauswirtschafters.

Hauswirtschafter/-innen kochen, kaufen ein, waschen und reinigen den Wohnraum. Sie betreuen unterstützungsbedürftige Menschen und Kinder und helfen bei der Alltagsstrukturierung. In landwirtschaftlichen Betrieben übernehmen sie gegebenenfalls auch die Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte. Sie sind in den Alltag der Familie bzw. des landwirtschaftlichen Betriebes eingebunden.

Bei dieser vielseitigen und anspruchsvollen Tätigkeit sind sehr viel Organisationstalent und eine flexible Arbeitsweise gefragt. Während von der Hauswirtschafterin / dem Hauswirtschafter in der Regel entweder ein Großhaushalt (Heime, Gastronomie, Klinik, Hotel…) oder ein Privathaushalt betreut wird, bietet der landwirtschaftliche Betrieb die Besonderheit der Verflechtung von Haushalt und Betrieb. Somit übersteigt der Arbeitseinsatz das gewohnte Aufgabenspektrum.

Voraussetzungen
Es ist keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung erforderlich. Die Betriebe setzen allerdings in der Regel einen Hauptschulabschluss oder Berufsgrundbildungsjahr voraus.

Freude am Umgang mit Menschen, Kontaktfreudigkeit, Bereitschaft Verantwortung für andere zu übernehmen, Einfühlungsvermögen, Freundlichkeit, Aufgeschlossenheit, zeitliche und örtliche Flexibilität beim Arbeitseinsatz und die Bereitschaft körperlich anstrengende Arbeiten zu übernehmen sind Grundvoraussetzungen für die Ausbildung zur Hauswirtschafterin/zum Hauswirtschafter.

Ausbildungsdauer
Die Ausbildung dauert drei Jahre im dualen System und findet im Betrieb und der Berufsschule statt.

Ausbildungsvergütung
Folgende Angaben über die Ausbildungsvergütung dienen der Orientierung, können aber nicht rechtlich geltend gemacht werden.

1. Ausbildungsjahr: 561 - 575 Euro
2. Ausbildungsjahr: 603 - 621 Euro
3. Ausbildungsjahr: 658 - 674 Euro

Ausbildungsförderung
Beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen können Auszubildende Berufsbildungsbeihilfe (BAB) erhalten. Weitere Informationen hierzu erteilt die Agentur für Arbeit.

Einsatzmöglichkeiten / Einsatzorte
Hauswirtschafter/-innen können in folgenden Wirtschaftszweigen beschäftigt werden: Sozialwesen (Pflegeheimen, Altenheimen, Erholungsheimen, Wohnheimen, ambulante soziale Dienste) Gesundheitswesen (Krankenhäuser und Reha-Kliniken), Hotellerie (Jugendherbergen, Hotels, Ferienheimen, Tagungshäusern, Pensionen), Gastronomie, Privathaushalte und in der Landwirtschaft. Ferner können sie bei Reinigungsdiensten, Metzgereien, Partyservices, Fitness- und Wellnessbetrieben Beschäftigung finden.

Weiterbildungsmöglichkeiten
Zur beruflichen Weiterentwicklung können Aufstiegsweiterbildungen zum Meister/-in der Hauswirtschaft; Techniker/in der Fachrichtung Hauswirtschaft und Ernährung; Betriebswirt/in für Hauswirtschaft gemacht werden. Beim Vorliegen einer Hochschulzugangsberechtigung ist ein Studium zum/zur Ernährungswissenschaftler/in bzw. Ökotrophologen/in naheliegend.

Verdienst / Einkommen
Die folgenden  Angaben dienen lediglich der Orientierung. Einkommen sind von den jeweiligen Anforderungen abhängig und es werden die Berufserfahrung und Verantwortlichkeit berücksichtigt. Ansprüche können daher aus folgenden Angaben nicht abgeleitet werden. Der tarifliche Bruttolohn kann zwischen 1.787 Euro bis 2.579 Euro pro Monat liegen.
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