Landwirtschaftlich-technische/r Assistent/-in (LTA)

Aufgaben
Die Analyse von landwirtschaftlichen Produkten bezüglich Qualität und Zusammensetzung im Hinblick auf agrarwirtschaftliche Fragestellungen aus den Bereichen Pflanzen- und Tierproduktion, Milch- und Fleischwirtschaft, Lebensmittel- und Umweltanalytik, Phytomedizin und Agrikulturchemie obliegen den landwirtschaftlich technischen Assistenten. Sie sind die Laborfachkräfte in der Landwirtschaft (Tier- und Pflanzenzucht) und dem Bereich Umwelt und Lebensmittelanalyse.

Zusammensetzung und Qualität landwirtschaftlicher Produkte werden durch die Fachkräfte untersucht und an Forschung und Entwicklung bei der Erzeugung und Bewirtschaftung biologischer Ressourcen mitgewirkt. Angewandt werden dabei physikalische, chemische und biochemische Untersuchungsmethoden. Die Erbgutanalyse von Pflanzen und Tieren erfolgt durch molekulargenetische und biotechnologische Laborverfahren. Dabei werden Träger gewünschter Eigenschaften identifiziert, separiert und für gezielte Züchtungen eingesetzt. Durch die Prüfung im Labor soll die Qualität der Produkte gewährleistet und ggf. durch Weiterentwicklung verbessert werden. Die Ergebnisse werden anschließend dokumentiert und mit anderen naturwissenschaftlichen und agrarwissenschaftlichen Fachkräften ausgetauscht.

In der Lebensmittelanalytik untersuchen Landwirtschaftlich-technische Assistenten Lebensmittel auf Inhaltsstoffe (Eiweiß, Fett, Kohlenhydrate…), Zusatzstoffe (z.B. Farbstoffe, Konservierungsmittel…) und Rückstände von Antibiotika oder Mikroorganismen.

In der Umweltanalytik werden z.B. Bodenproben hinsichtlich Pflanzenschutzmittelbelastung geprüft.
Die Überwachung der Anbaubedingungen, der Produktionsprozesse und der Ernteergebnisse beim Pflanzenbau und die Optimierung der Ergebnisse z.B. durch Bestäubung, Kreuzung und das Anlegen von Saatgut- und Pflanzendatenbanken sowie die Erforschung von Pflanzenkrankheiten und dem Einleiten von Gegenmaßnahmen zählen zum Aufgabenbereich.

In der Tierhaltung wirken sie im Versuchs- und Kontrollwesen bei Formen der Tierzucht und der Prüfung von Zusammenhängen zwischen Haltung, Ernährung und Entwicklung, mit.

Voraussetzungen
Für die Ausbildung wird in der Regel ein mittlerer Bildungsabschluss vorausgesetzt. Die Zulassungen können von Bundesland zu Bundesland variieren. In Nordrhein Westfalen können auch Hauptschulabsolventen mit abgeschlossener Berufsausbildung zugelassen werden. Auszubildende müssen in NRW volljährig sein.

- Teilweise muss ein Praktikum nachgewiesen werden.
- Gelegentlich werden Zugangsprüfungen durchgeführt.
- Es können schulische Leistungen entscheidend sein, insbesondere in den Fächern Mathematik,
  Biologie, Chemie, Physik.
- Einzelne Schulen führen richtige Bewerbungsverfahren durch (schriftliche Bewerbungen und
  persönliches Gespräch).
- Der Zeitpunkt der Anmeldung kann ebenfalls eine Rolle spielen.
- Die Berufseignung ist durch ein ärztliches Attest nachzuweisen.

Große Genauigkeit, Sorgfalt und Interesse an theoretisch abstrakten prüfenden Tätigkeiten sind gute Grundlagen für diesen Beruf.

In gesamten Norddeutschen Bereich gibt es nur noch die BBS3 Lüneburg und Braunschweig, die diese schulische Ausbildung anbieten. Innerhalb der Ausbildung wird ein Praxisjahr auf einem Betrieb durchgeführt. Hierfür ist ein Praktikumsvertrag mit einem Unternehmen, einem Forschungsinstitut o.ä. notwendig. Die Ausbildung nennt sich momentan ATA (Agrarwirtschaftlich Technische Assistenten). Es fallen keinerlei Schulgeld oder Prüfungsgebühren an. Viele Betriebe zahlen eine Praktikumsvergütung und übernehmen im Praxisjahr Wohnungskosten auf dem Betrieb.

Ausbildungsdauer
Die Ausbildung dauert 2 Jahre und muss ggf. durch Zusatzqualifikationen ergänzt werden. Die Ausbildung (Theorie und Praxis) erfolgt an Berufsfachschulen oder Berufskollegs mit eigenen Laboratorien und Werkstätten. Betriebspraktika können in Forschungsinstituten, Untersuchungsämtern, Umweltschutzämtern, landwirtschaftlichen Betrieben, Futtermittelindustrie, Pharmaindustrie, Saatgutherstellern… belegt werden. Die Ausbildung kann mit einem Ortswechsel verbunden sein, da nicht alle Städte diese Ausbildung anbieten. Die Agentur für Arbeit informiert über mögliche Ausbildungsorte.

Ausbildungsvergütung
Bei der Ausbildung zum Landwirtschaftlich-technischen Assistentin / Assistenten handelt es sich um eine Ausbildung, welche ausschließlich an der Berufsfachschule stattfindet. Eine Vergütung ist daher ausgeschlossen. Es ist zu berücksichtigen, dass für die Ausbildung Kosten in Form von Schulgeld, Aufnahme und Prüfungsgebühren entstehen können. Ferner können Kosten für Berufsbekleidung (Laborkleidung), Fahrtkosten und Kosten für auswärtige Unterbringung anfallen.

Ausbildungsförderung
Beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen ist eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) möglich.

Einsatzmöglichkeiten / Einsatzorte
Forschungsinstitute im Agrar-, Forst- und Ernährungsbereich oder Labors für Umweltanalytik. Nach der Ausbildung müssen sich Landwirtschaftlich-technische Assistentinnen und Assistenten für eine Spezialisierung entscheiden (Forschung, Entwicklung, Labor, Qualitätskontrolle, Produktkontrolle).

Weiterbildungsmöglichkeiten
- Meister / Meisterin
- Technikerin / Techniker
- Betriebswirt / Betriebswirtin
- Fachwirt / Fachwirtin

Verdienst / Einkommen
Die folgenden Angeben dienen lediglich der Orientierung. Einkommen sind von den jeweiligen Anforderungen abhängig und es werden die Berufserfahrung und Verantwortlichkeit berücksichtigt. Ansprüche können daher aus folgenden Angaben nicht abgeleitet werden. Der tarifliche Bruttolohn kann zwischen 2.676 Euro bis 3.105 Euro liegen.
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