Landwirtschaftlicher Sachverständiger / Landwirtschaftliche Sachverständige

Aufgaben
Landwirtschaftliche Sachverständige sind Gutachter im landwirtschaftlichen Bereich. Sie bewerten, begutachten und beraten in allen Angelegenheiten, welche ein Gutachten erforderlich machen. So bewerten sie z.B. Schäden an Nutztieren, an Wohn- und Wirtschaftsgebäuden oder erstellen Gutachten für Gerichtsverfahren. Sie stellen Schäden fest und wirken ggf. bei der Schadensregulierung mit. Ferner bewerten sie Agrarflächen, Agrargebäude und Tierbestände hinsichtlich einer Weiterveräußerung.

Sie nehmen Ortsbegehungen vor und werten ggf. frühere Gutachten, Gerichtsurteile, wissenschaftliche Publikationen hinsichtlich eines Gutachtens oder einer Wertfeststellung aus. Ferner unterstützen sie landwirtschaftliche Betriebe bei Versicherungsfragen.

Voraussetzungen
In der Regel wird ein Studium im Agrarbereich bzw. eine bestandene Meisterprüfung in der jeweiligen Fachrichtung vorausgesetzt.

Für die Tätigkeit als landwirtschaftliche/r Sachverständige/r wird viel Flexibilität bezüglich Arbeitsort und Arbeitszeit vorausgesetzt. Die Zusammenarbeit mit den unterschiedlichsten Berufsgruppen (anderen Sachverständigen, Versicherungen, Behörden) setzt Kontaktfreudigkeit voraus.

Da das Urteil der Sachverständigen weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen kann ist Objektivität und hohes Fachwissen gefragt, dass sie durch eine sehr gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit vermitteln müssen.

Einsatzmöglichkeiten / Einsatzorte
Landwirtschaftliche Sachverständige arbeiten in Gutachter- und Beratungsbüros, Organisationen, Verbänden, Behörden und bei landwirtschaftlichen Versicherungen.

Weiterbildungsmöglichkeiten
Zur beruflichen Weiterentwicklung sind Qualifizierungslehrgänge möglich. Ferner können Aufbaustudien im Bereich Agrarbiologie, Agrarmanagement und Agrarwissenschaften angestrebt werden. Falls noch kein Studienabschluss vorliegt und die Hochschulzugangsvoraussetzung gegeben ist, ist ein Bachelorstudium möglich.

Die Promotion erleichtert den Zugang zu leitenden Positionen. Auch eine Existenzgründung z.B. mit eigenem Beratungsbüro ist denkbar. Informationen hierzu gibt die Agentur für Arbeit.

Verdienst/Einkommen
Die folgenden Angaben dienen lediglich der Orientierung. Einkommen sind von den jeweiligen Anforderungen abhängig und es werden die Berufserfahrung und Verantwortlichkeit berücksichtigt. Ansprüche können daher aus folgenden Angaben nicht abgeleitet werden. Der tarifliche Bruttolohn kann zwischen 3.711 bis 4.469 Euro im Monat liegen.
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