Pflanzentechnologin / Pflanzentechnologe

Aufgaben
Die Entwicklung und Zucht neuer Energie-, Nahrungs- und Zierpflanzen gehört zu den Aufgaben der Pflanzentechnologin / des Pflanzentechnologen. Die Arbeit erfolgt in Freiland, Gewächshaus oder Labor.

Der Einsatz von chemischen Mitteln wie Dünger und Pflanzenschutzmittel soll im Pflanzenbau so gering wie möglich gehalten werden. Daher besteht die Notwendigkeit Pflanzen zu entwickeln, die einen entsprechenden Eigenschutz und eine gute Eigenabwehr mitbringen. Es werden Pflanzen entwickelt, die Trockenheit oder Starkregen besser „gewachsen sind“ und witterungsunabhängig gute Erträge liefern.

Die Auswahl des Substrats, die Qualitätsbeurteilung des Pflanzenmaterials, Überwachung der Wachstumsbedingungen (Temperatur, Wasser, Luft, Boden, Licht) und das Auswählen geeigneter Jungpflanzen (Pikieren) im Zuchtgarten sind hierbei wesentliche Aufgaben der Pflanzentechnologin bzw. des Pflanzentechnologen. Auch Feldversuche, Dokumentation der Pflege und Entwicklung von Pflanzen und die Untersuchung im Labor gehören zum Arbeitsfeld.

Voraussetzungen
Es ist keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung erforderlich. Die Betriebe setzen allerdings in die Hochschulreife oder einen mittleren Bildungsabschluss voraus. Rechnerisches Denken, Beobachtungsgenauigkeit, Fingergeschick, technisches Verständnis, Textverständnis (Möglichkeit zum Recherchieren) und mathematisches Verständnis (Statistik) sind eine gute Grundlage für die Ausbildung zum Pflanzentechnologen / zur Pflanzentechnologin.

Ausbildungsdauer
Die Ausbildung zur Pflanzentechnologin / zum Pflanzentechnologen ist eine 3-jährige duale Ausbildung, die in Betrieb und Berufsschule stattfindet. Der Berufsschulunterricht findet zum Teil in Blockform satt.

Ausbildungsvergütung
Zur Zeit liegen über die Höhe der Ausbildungsvergütung noch keine Informationen vor. Als Richtwert kann die Ausbildungsvergütung des Berufes Landwirtschaftlich-technische Laborantin / Landwirtschaftlich-technischer Laborant dienen.

1. Ausbildungsjahr: 695 - 734 Euro
2. Ausbildungsjahr: 745 - 786 Euro
3. Ausbildungsjahr: 792 - 835 Euro

Ausbildungsförderung
Bei bestimmten Voraussetzungen kann eine Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beansprucht werden. Über die Voraussetzungen informiert die Agentur für Arbeit.

Einsatzmöglichkeiten / Einsatzorte
Beschäftigung finden Pflanzentechnologinnen und Pflanzentechnologen in Unternehmen der Pflanzenzüchtung, des Pflanzenschutzes und Pflanzenvermehrung, Saatgutfirmen oder Untersuchungs- und Forschungsanstalten im Agrarbereich und Gartenbau.

Die Chancen auf dem Arbeitsmarkt können Pflanzentechnologinnen / Pflanzentechnologen durch Zusatzqualifikationen in Betrieben, Berufsschulen und Kammern verbessern. Diese werden durch Zertifikate bescheinigt.

Weiterbildungsmöglichkeiten
Aufstiegsweiterbildung als Meister/-in oder Techniker/-in. Beim Vorliegen der Hochschulzugangs-berechtigung ist auch ein Studium möglich.

Verdienst / Einkommen
Die genannten Beispiele sollen der Orientierung dienen. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden. Abhängig sind die Einkommen vom jeweiligen Arbeitgeber und den damit zusammenhängenden Rahmenvereinbarungen oder Tarifverträgen. Entscheidend ist dabei auch die Art der Ausbildung, das Maß an Verantwortung und die berufliche Erfahrung. Ein monatlicher Bruttolohn in Höhe von 2.581 Euro bis 2.994 Euro ist möglich.
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