Revierjäger / Revierjägerin

Aufgaben
Die Regulierung des Wildbestandes ist die Hauptaufgabe der Revierjäger/-innen. Die Bejagung oder Jagdführungen, Aufbrechen, Zerlegen und Vermarkten des Wildes gehören ebenso zu diesem Arbeitsschwerpunkt. Ferner werden durch sie Hochsitze errichtet und gepflegt. Auch sorgen sie für eine Verbesserung des Lebensraumes durch einen ökologisch ausgerichteten Wildackerbau sowie Schaffung und Pflege von Streuobstwiesen und Naturschutzflächen. Diese verbesserte Flora und Fauna sorgt beim Menschen für eine erhöhte Lebensqualität.

Das Jagdrevier wird nach jagdrechtlichen Vorschriften durch die Revierjäger/innen in privatem, kommunalem oder staatlichen Auftrag bewirtschaftet. Sie erhalten die Artenvielfalt und Gesundheit des Wildbestandes. Der Schutz der Tiere vor dem Menschen und die Einrichtung von Futterstellen im Winter ist ebenso Teil ihrer Arbeit.

Jäger / Jägerinnen können ebenso im Jagdmanagement arbeiten und an wildbiologischen Forschungsprojekten beteiligt sein. Die Revierjäger / Revierjägerinnen bieten Schulungen für angehende Jäger / Jägerinnen in den Landesjagdverbänden und Jagdschulen sowie Führungen für Schulen und Jagdgesellschaften an.

Voraussetzungen
Es ist keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung erforderlich. Die Betriebe setzen allerdings in der Regel einen mittleren Bildungsabschluss voraus. Die Auszubildenden müssen volljährig sein und einen Jagd- und Führerschein nachweisen können.

Freude an der Arbeit in freier Natur, Flexibilität bei den Arbeitszeiten und Arbeitsorten (da häufig ein Wechsel des Einsatzortes erfolgen kann), handwerkliches Geschick, technisches Verständnis (bezüglich der Wartung und Instandhaltung von Waffen und Jagdhilfsgeräten), sehr gute räumliche Orientierung, ein sehr gutes mündliches Ausdrucksvermögen, Verantwortungsbewusstsein und Sorgfalt bei der Arbeit sind wichtige Voraussetzungen für den Beruf der Revierjäger/-in.

Ausbildungsdauer
Die Ausbildung dauert drei Jahre im dualen System, beginnt immer zum 1. August und startet mit einem Berufsfachschuljahr. Die Vermittlung der Ausbildungsstellen erfolgt an zentraler Stelle durch den Bundesverband Deutscher Berufsjäger. Beim Vorliegen eines Berufsschulabschlusses (z.B. als Forstwirt/in oder Landwirt/in oder eines Studiums) kann die Ausbildung auf zwei Jahre verkürzt werden.

Ausbildungsvergütung
Folgende Angaben über die Ausbildungsvergütung dienen der Orientierung, können aber nicht rechtlich geltend gemacht werden.

1. Ausbildungsjahr: 454 - 580 Euro
2. Ausbildungsjahr: 482 - 615 Euro
3. Ausbildungsjahr: 537 - 665 Euro

Ausbildungsförderung
Beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen können Auszubildende Berufsbildungsbeihilfe (BAB) erhalten. Weitere Informationen hierzu erteilt die Agentur für Arbeit.

Einsatzmöglichkeiten / Einsatzorte
Revierjäger/-innen können in Jagdrevieren, Jagdbezirken oder in der Forst- und Jagdverwaltung Beschäftigung finden.

Weiterbildungsmöglichkeiten
Eine Weiterbildung zum Revierjagdmeister ist möglich. Nach einer gewissen Berufserfahrung (ca. 5 Jahre) ist der Aufstieg zum Revieroberjäger / zur Revieroberjägerin und danach zum Wildmeister möglich. Beim Vorliegen einer Hochschulzugangsberechtigung kann auch das Studium zum Forstwirt / zur Forstwirtin angestrebt werden.

Verdienst / Einkommen
Die folgenden  Angaben dienen lediglich der Orientierung. Einkommen sind von den jeweiligen Anforderungen abhängig und es werden die Berufserfahrung und Verantwortlichkeit berücksichtigt. Ansprüche können daher aus folgenden Angaben nicht abgeleitet werden. Der tarifliche Bruttolohn kann zwischen 2.069 Euro bis 2.172 Euro pro Monat liegen.
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