Fischwirt / Fischwirtin

Aufgaben
Fischwirte und Fischwirtinnen züchten und fangen Fische, Krebstiere und Muscheln. Bei der Zucht vermehren, halten und versorgen sie die Fische, kontrollieren dabei die Wasserqualität, pflegen Teichanlagen und überwachen das Verhalten der Fische so, dass eine artgerechte Haltung gesichert ist. Das Abfischen, Verarbeiten und Vermarkten der Fische sind weitere Arbeitsschwerpunkte. Die ersten beiden Lehrjahre sind inhaltlich gleich. Im dritten Lehrjahr erfolgt die Vertiefung in folgenden Schwerpunkten:

- Fischwirt / Fischwirtin Schwerpunkt Fischhaltung und Fischzucht
Die Aufzucht von Fischen, die Vermehrung in künstlich angelegten Teichen wie auch die Pflege des Lebensraumes, das Abfischen, Verarbeiten und die Vermarktung der Produkte gehören zu den Aufgaben des Fischwirtes / der Fischwirtin mit Schwerpunkt Fischhaltung und Fischzucht.

Einsatzmöglichkeiten / Einsatzorte
Teichwirtschaft, Fischgüter, Fischfarmen, Fischzuchtbetriebe, Fischmastbetriebe, Fischhandel, Fischverarbeitungsbetrieben, Fischereiverwaltung

- Fischwirt / Fischwirtin Schwerpunkt Kleine Hochsee- und Küstenfischerei
Das Fangen von Fischen und Schalentieren in den Gewässern der Ost- und Nordsee, die Verarbeitung und Vermarktung des Fangs gehören zu den Aufgaben des Fischwirtes / der Fischwirtin mit Schwerpunkt Hochsee- und Küstenfischerei.

Einsatzmöglichkeiten / Einsatzorte
Fischereibetriebe, Fischverarbeitung oder Fischhandel

- Fischwirt / Fischwirtin Schwerpunkt Seen- und Flussfischerei
Das Fangen von Fischen in Seen und Flüssen, die Verarbeitung und Vermarktung des Fangs gehören zu den Hauptaufgaben des Fischwirten / der Fischwirtin mit Schwerpunkt Seen- und Flussfischerei. Zur Erhaltung eines natürlichen Fischbestandes setzen sie bei Bedarf künstlich gezogene Brut- und Besatzfische in die Gewässer ein und Pflegen den Lebensraum der Fische.

Einsatzmöglichkeiten / Einsatzorte
Fischereibetriebe, Fischbrutanstalten, Fischverarbeitungsbetriebe, Fischhandel

Voraussetzungen
Es ist keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung erforderlich. Die Betriebe setzen allerdings mindestens einen Hauptschulabschluss voraus. Das Interesse sich mit allen Vor- und Nachteilen in freier Natur zu bewegen ist Grundvoraussetzung der Ausbildung zum Fischwirt / zur Fischwirtin vor allem in den Schwerpunkten Seen- und Flussfischerei und Hochsee- und Küstenfischerei.

Um den vielfältigen Aufgaben gewachsen zu sein ist technische Begabung, handwerkliches Geschick, Interesse an praktischen wie auch organisatorischen und prüfenden Tätigkeiten, Beobachtungsgenauigkeit, gute räumliche Orientierung in naturnahen Lebensräumen, Verantwortungsbewusstsein und Umsichtigkeit (beachten von Sicherheit) nötig. Ökologisches Verständnis, körperliche Fitness, Kraft, körperliche Belastbarkeit und Flexibilität bei den Arbeitszeiten sind bei der Bewältigung der anstehenden Aufgaben von großem Vorteil.

Ausbildungsdauer
Die Ausbildung zum Fischwirt / zur Fischwirtin ist eine 3-jährige duale Ausbildung, die in Betrieb und Berufsschule stattfindet.

Ausbildungsvergütung
Folgende Angaben über die Ausbildungsvergütung dienen der Orientierung, können aber nicht rechtlich geltend gemacht werden.

1. Ausbildungsjahr: 454 - 580 Euro
2. Ausbildungsjahr: 482 - 615 Euro
3. Ausbildungsjahr: 537 - 665 Euro

Ausbildungsförderung
Bei bestimmten Voraussetzungen kann eine Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beansprucht werden. Über die Voraussetzungen informiert die Agentur für Arbeit.

Weiterbildungsmöglichkeiten
- Fischwirtschaftsmeister / Fischwirtschaftsmeisterin
- Techniker / Technikerin der Fachrichtung Lebensmitteltechnik mit Schwerpunkt
  Verarbeitungstechnik
- Bachelor im Bereich Lebensmitteltechnologie beim Vorliegen einer Hochschulzugangs-
  berechtigung.
- Bachelor im Bereich Agrarwissenschaft oder Agrarmanagement beim Vorliegen einer
  Hochschulzugangsberechtigung.

Verdienst / Einkommen
Die genannten Beispiele sollen der Orientierung dienen. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden. Abhängig sind die Einkommen vom jeweiligen Arbeitgeber und den damit zusammenhängenden Rahmenvereinbarungen oder Tarifverträgen. Entscheidend ist dabei auch die Art der Ausbildung, das Maß an Verantwortung und die berufliche Erfahrung. Ein monatlicher Bruttolohn in Höhe von 2.069 Euro bis 2.172 Euro ist möglich.
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