Landwirt / Landwirtin

Aufgaben
Das Abwickeln von Geschäftsvorgängen und das Erzeugen landwirtschaftlicher Produkte pflanzlicher und tierischer Art gehören zu den Aufgaben von Landwirtinnen und Landwirten. Die Arbeit erfolgt hauptsächlich in den eigenen Agrarbetrieben oder Großbetrieben. Auch der Einsatz bei Berufs- und Interessensverbänden (z.B. Bauernverbände) oder in landwirtschaftlichen Versuchsanstalten ist möglich.

Einsatzmöglichkeiten / Einsatzorte

In der Regel arbeiten Landwirte und Landwirtinnen im eigenen landwirtschaftlichen Betrieb oder in großen Agrarbetrieben, aber auch bei Verbänden und Versuchsanstalten.

Fachrichtungen

- Pflanzenproduktion

Produktion und Verkauf pflanzlicher Produkte ist Hauptaufgabe der Landwirtin / des Landwirtes in der Pflanzenproduktion. Hierzu gehört sowohl die Bodenbearbeitung als auch die Aussaat, Pflege (Düngung, Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, mechanische Unkrautbekämpfung) Ernte und Weiterverarbeitung der Pflanzen.

- Tierproduktion

Die Pflege (Reinigung, Gesundheitskontrolle, Behandlung bei Verletzungen) und Fütterung (mit Getreide, Gras, Maissilage, Kraftfutter) der Tiere sind Hauptaufgaben der Landwirtin / des Landwirtes in der Tierproduktion. Auch das Fruchtbarkeitsmanagement(Besamung, Trächtigkeitsuntersuchung) und die Aufzucht des Nachwuchses (Impfen, entsprechende Fütterung, Beobachtung der Entwicklung der Jungtiere) und die Vermarktung der Produkte an Schlachthöfe und Molkereien gehören dazu.

Die Ausbildung ist auf konventionellen oder biologischen Höfen möglich und erfolgt auf dem Feld und / oder im Stall. Sie beinhaltet auch wirtschaftliche Aspekte wie Betriebsplanung und Buchhaltung und kann je nach Interesse unterschiedliche Schwerpunkte umfassen: Ackerbau, Futterbau, Milchviehhaltung, Mutterkuhhaltung, Rindermast, Schweinehaltung, Ferkelerzeugung, Geflügelhaltung, Schafhaltung, Biogasanlagen.

Voraussetzungen
Es ist keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung erforderlich. Die Betriebe setzen allerdings in der Regel einen Hauptschulabschluss oder Berufsgrundbildungsjahr voraus.

Handwerkliches Geschick und praktische Fähigkeiten im Umgang mit technischen Geräten, Interesse an der Natur, Flexibilität bei den Arbeitszeiten, Kontaktfreudigkeit und der Bezug zur Landwirtschaft sind wichtige Voraussetzungen für eine Ausbildung zur Landwirtin / zum Landwirt.

Ausbildungsdauer
Die Ausbildung zum Landwirt / zur Landwirtin ist eine 3-jährige duale Ausbildung, die in Betrieb und Berufsschule erfolgt.

Ausbildungsvergütung
Folgende Angaben über die Ausbildungsvergütung dienen der Orientierung, können aber nicht rechtlich geltend gemacht werden:

1. Ausbildungsjahr: 468 - 575 Euro
2. Ausbildungsjahr: 505 - 621 Euro
3. Ausbildungsjahr: 558 - 674 Euro

Ausbildungsförderung
Bei bestimmten Voraussetzungen kann eine Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beansprucht werden. Über die Voraussetzungen informiert die Agentur für Arbeit.

Weiterbildungsmöglichkeiten
- Landwirtschaftsmeister / Landwirtschaftsmeisterin
- Agrartechniker/ Agrartechnikerin
- Wirtschafter / Wirtschafterin
- Agrarbetriebswirt /Agrarbetriebswirtin
- Hochschulstudium beim Vorliegen der Hochschulreife

Verdienst / Einkommen
Die genannten Beispiele sollen der Orientierung dienen. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden. Abhängig sind die Einkommen vom jeweiligen Arbeitgeber und den damit zusammenhängenden Rahmenvereinbarungen oder Tarifverträgen. Entscheidend ist dabei auch die Art der Ausbildung, das Maß an Verantwortung und die berufliche Erfahrung. Ein monatlicher Bruttolohn in Höhe von 2.069 Euro bis 2.172 Euro ist möglich.


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