Landwirtschaftsberater / Landwirtschaftsberaterin

Aufgaben
Landwirtschaftsberater und Landwirtschaftsberaterinnen sind Ansprechpartner für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe in Fragen hinsichtlich einer effizienten Betriebsführung. Somit müssen sie sowohl in betriebswirtschaftlichen als auch produktionstechnischen Fragestellungen bewandert und auf dem Laufenden sein.

Zu Ihren Aufgaben gehören die Erstellung von Wirtschaftsplänen zusammen mit Landwirtinnen und Landwirten. Dabei geht es z.B. um Fragen der Produktvermarktung, Beratung in den Bereichen Tierproduktion, Pflanzenbau, Milcherzeugung, Bodenkunde und Erzeugung erneuerbarer Energie. Grundlage ihrer Beratung ist ein bioökonomisches Wirtschaften.

In der Tierzucht informieren sie z.B. über eine artgerechte Haltung und einen effektiven Futtermitteleinsatz. Beim Pflanzenbau sind sie in allen Fragen zur Pflanzung, Pflege und Ernte von Kulturpflanzen firm.

Je nach Beschäftigungsumfeld ist die Beratung durch die Landwirtschaftsberaterin / den Landwirtschaftsberater informativ (z.B. bei Verbänden und Organisationen) oder verkaufsorientiert (in privaten Betrieben).

Auch im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit sind Landwirtschaftsberater / Landwirtschaftsberaterinnen in der Organisation und Leitung von Fachtagungen, Seminaren und Schulungen tätig. Hier informieren sie z.B. über ökologische Landnutzung, Umweltbildung usw.

Voraussetzungen
Bei Landwirtschaftsberatern wird in der Regel ein Studium oder eine Weiterbildung vorausgesetzt. Folgende Berufsausbildungen ermöglichen den Zugang zu dieser Tätigkeit:
- Agrarservicemeister / Agrarservicemeisterin
- Betriebswirt/Betriebswirtin für Agrarbetriebe (Abschluss an der Fachschule)
- Geprüfter Fachagrarwirt / geprüfte Fachagrarwirtin erneuerbare Energien / Biomasse oder
   Landtechnik oder Direktvermarktung
- Gärtnermeister / Gärtnermeisterin Gemüsebau
- Landwirtschaftsmeister / Landwirtschaftsmeisterin
- Staatlich geprüfter Agrartechniker / geprüfte Agrartechnikerin
- Tierwirtschaftsmeister / Tierwirtschaftsmeisterin
- Staatlich geprüfter Wirtschafter/geprüfte Wirtschafterin Fachrichtung Landwirtschaft

Folgende Studienabschlüsse ermöglichen den Zugang zur Tätigkeit:
- Agrarbiologie
- Agrarmanagement
- Agrarwissenschaften
- Fischereiwesen/Aquakultur
- Forstwissenschaft/Forstwirtschaft
- Weinbau/Oenologie

In Führungspositionen oder Forschung und Entwicklung wird ein Masterabschluss vorausgesetzt. Ein Sachkundenachweis gemäß Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung (PflSchSachkV) kann erforderlich sein, wenn der Einsatz im Pflanzenschutzbereich bzw. der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln erfolgt.

Landwirtschaftsberaterinnen und Landwirtschaftsberater arbeiten in Büroräumen oder im Freien, bei Bedarf am Wochenende und bis in die Abendstunden. Somit ist sowohl hinsichtlich des Arbeitsortes als auch der Arbeitszeit eine hohe Flexibilität gefragt. Sehr gute Fachkenntnisse und ein hohes Maß an Kommunikationsfähigkeiten, Verhandlungsgeschick, betriebswirtschaftliches Denken hinsichtlich der Betriebsführung, hohe Konzentrationsfähigkeit und Gewissenhaftigkeit bei Kalkulationen und der Erstellung von Wirtschaftsplänen sowie Umsichtigkeit und Verantwortungsbewusstsein z.B. beim Düngemitteleinsatz im Bereich des Pflanzenbaus und im Umgang mit Tieren bei der Tierzucht sind eine Selbstverständlichkeit.

Einsatzmöglichkeiten / Einsatzorte
Verbände, Organisationen und staatliche Einrichtungen wie:
- Landwirtschaftskammern
- Bauernverbände
- Erzeugerringe
- Leistungsprüfungsanstalten
- Landwirtschaftliche Ämter
- Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit
- Maschinenringe und Leistungsprüfungsanstalten

Private Betriebe wie:
- Landwirtschaftliche Großbetriebe
- in der Verkaufstätigkeit bei Herstellern von Nutztierfuttermittel, Dünge- und
  Pflanzenschutzmitteln
- im Großhandel mit Pflanzenschutzmitteln, Düngemitteln, landwirtschaftlichen
  Maschinen und Geräten.

Weiterbildungsmöglichkeiten
Um beruflich voranzukommen können Landwirtschaftsberaterinnen / Landwirtschaftsberater an Qualifizierungslehrgängen teilnehmen. Ferner ist auch beim Vorliegen der Hochschulzugangsberechtigung ein Studium bzw. ein Aufbaustudium im Agrarbereich möglich. Denkbar ist auch die Existenzgründung im Rahmen eines eigenen Beratungsbüros. Informationen hierzu gibt die Agentur für Arbeit.

Verdienst/Einkommen
Die folgenden Angaben dienen lediglich der Orientierung. Einkommen sind von den jeweiligen Anforderungen abhängig und es werden die Berufserfahrung und Verantwortlichkeit berücksichtigt. Ansprüche können daher aus folgenden Angaben nicht abgeleitet werden. Der tarifliche Bruttolohn kann zwischen 3.171 bis 4.107 Euro im Monat liegen.
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