Verfahrenstechnologe/-in der Mühlen- und Futtermittelwirtschaft (Müller/-in)

Aufgaben
Das Herstellen von Getreideprodukten, Futtermittel und Spezialprodukten wie z.B. Kaffee, Gewürzpulver … gehören zu den Aufgaben der Verfahrenstechnologen/-innen in der Mühlen- und Futtermittelwirtschaft. Von der Entgegennahme und Prüfung der Rohstoffe bis hin zur Verpackung und Lagerung reichen die Aufgaben der Müller/-innen.

Müller/-innen müssen zunehmenden Ansprüchen der Backwarenindustrie und privater Haushalte gerecht werden, welche nach einem breiten Sortiment und hoher Qualität verlangen. Gute Kenntnisse über Getreidesorten, Mahlverfahren und technisches Geschick in der Bedienung von Hightech-Anlagen sind dafür die Grundvoraussetzung. Sie müssen ein qualitativ hochwertiges Produkt erzielen und daher die Qualitätskontrolle in modernen Labors durchführen.

Diesen hohen Anspruch an den Beruf bringt auch die geänderte Berufsbezeichnung, Verfahrenstechnologe der Mühlen- und Futtermittelwirtschaft, deutlich zum Ausdruck. Gemahlen und verarbeitet wird in den Getreidemühlen, Schälmühlen, Gewürzmühlen und Mischfutterbetrieben. Dabei werden unterschiedliche Produkte hergestellt. In den Mischfutterbetrieben oder Futtermittelbetrieben wird aus pflanzlichen, tierischen und mineralischen Rohstoffen Mischfutter für die Tiere hergestellt.

Um eine hohe Qualität zu erzielen sind sehr gute Rohstoffe erforderlich. Diese werden von den Fachkräften geprüft, behandelt und gelagert. Dabei kommt einer optimalen Lagerung eine große Bedeutung zu, da der Großteil der Rohstoffe, das Getreide, nur einmal im Jahr, bei der Ernte, angeliefert wird.

Voraussetzungen
Es ist keine bestimmte schulische Vorbildung vorgeschrieben. Die Betriebe setzen allerdings in der Regel einen mittleren Bildungsabschluss voraus. Gute naturwissenschaftliche Kenntnisse in Biologie, Mathematik, Chemie, technisches Verständnis und Geschick, Verantwortungsbewusstsein, Zuverlässigkeit, Reaktionsgeschwindigkeit, Sorgfalt und Entscheidungsfähigkeit sind ein gute Voraussetzungen für die Ausbildung zum / zur Verfahrenstechnologen/in der Mühlen- und Futtermittelwirtschaft.

Ausbildungsdauer
Die Ausbildung dauert drei Jahre im dualen System und findet im Betrieb und in der Berufsschule statt. Zum Ende des 2. Lehrjahres erfolgt eine Zwischenprüfung. Der Berufsschulunterricht findet zum Teil in Blockform in Fachklassen statt.

Ausbildungsvergütung
Folgende Angaben über die Ausbildungsvergütung dienen der Orientierung, können aber nicht rechtlich geltend gemacht werden.

1. Ausbildungsjahr: 373 - 623 Euro
2. Ausbildungsjahr: 423 - 787 Euro
3. Ausbildungsjahr: 478 - 968 Euro

Ausbildungsförderung
Beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen können Auszubildende Berufsbildungsbeihilfe (BAB) erhalten. Weitere Informationen hierzu erteilt die Agentur für Arbeit.

Einsatzmöglichkeiten / Einsatzorte
Die Hauptbeschäftigungsbetriebe der Müller/-innen sind Getreidemühlen, Futtermittelwerke und Spezialmühlen, aber auch ein Einsatz in Großbäckereien ist möglich.

Weiterbildungsmöglichkeiten
Zu einer beruflichen Weiterentwicklung bietet sich die Weiterbildung zum / zur Müllermeister/-in, dem / der staatlich geprüften Techniker/-in mit Schwerpunkt müllereibezogene Verfahrenstechnik / Anlagenbau an. Beim Vorliegen einer Hochschulzugangsberechtigung ist das Studium der Lebensmitteltechnologie, Verfahrenstechnik, Lebensmittel- und Biotechnologie möglich.

Verdienst / Einkommen

Die folgenden Angaben dienen lediglich der Orientierung. Einkommen sind von den jeweiligen Anforderungen abhängig und es werden die Berufserfahrung und Verantwortlichkeit berücksichtigt. Ansprüche können daher aus folgenden Angaben nicht abgeleitet werden. Der tarifliche Bruttolohn beträgt 2.296 Euro.
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