07.03.2017 - 09:31:40

Wie weit reicht der gesetzliche Versicherungsschutz?

Kassel - Wie bin ich bei einem Arbeitsunfall finanziell abgesichert? Was gilt für meine Familie? Werden die gesetzlichen Leistungen ausreichen oder ist eine weitere Vorsorge notwendig?

Arbeitsschutz
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Die von der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (LBG) angebotene Zusatzversicherung ist eine gute Ergänzung der gesetzlichen Leistungen.

Niemand geht davon aus, einen schweren Arbeitsunfall zu erleiden. Aber was ist, wenn dieser schreckliche Fall doch einmal eintritt? Neben den Sorgen um die Wiederherstellung der Gesundheit stellt sich dann auch die Frage nach der finanziellen Absicherung für die Zeit der Genesung oder bei einer dauerhaften Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit.

Ergänzung zur gesetzlichen Leistung

Während die umfangreichen medizinischen Leistungen bei einem Arbeits- oder Wegeunfall beziehungsweise bei einer Berufskrankheit und die Geldleistungen an Arbeitnehmer weitestgehend die Folgen ausgleichen können, stellen die Geldleistungen an die Unternehmer, deren Ehegatten oder mitarbeitende Familienangehörigen nur eine Grundsicherung dar. Dieser Grundsicherungscharakter vermeidet höhere Pflichtbeiträge für die Unternehmen. Außerdem sind Unternehmer – im Unterschied zu Arbeitnehmern – auch durch das Unternehmen selbst geschützt.

Der Unternehmer muss daher selbst entscheiden, ob der gesetzliche Versicherungsschutz ausreichend sein soll. Ist ein über die Grundabsicherung hinausgehender Ausgleich von Einkommensverlusten erforderlich, stellt der Abschluss einer Zusatzversicherung eine interessante Möglichkeit dar. Leistungen aus dieser werden „zusätzlich“ zu den gesetzlichen Leistungen Verletztengeld und Verletzten-/Hinterbliebenenrente gewährt.

Höheres Verletztengeld

Verletztengeld wird ab der dritten Woche nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit gezahlt und gleicht den unfallbedingten Arbeitseinkommensverlust aus. Ohne Zusatzversicherung beträgt das gesetzliche Verletztengeld in 2017 täglich 18,13 Euro (27,59 Euro für Unternehmen ohne Bodenbewirtschaftung, zum Beispiel Gartenlandschaftsbaubetriebe oder Lohnunternehmen).

Durch Abschluss einer Zusatzversicherung kann dieser Anspruch erhöht und damit dem tatsächlichen Einkommensverlust angepasst werden. Beispielsweise erhöht sich das Verletztengeld von 18,13 Euro auf 73,69 Euro täglich durch eine Zusatzversicherung über einen zusätzlich versicherten Jahresarbeitsverdienst (JAV) von 25.000 Euro. Mit der Höchstgrenze des zusätzlichen JAV von 50.000 Euro kann ein Verletztengeldanspruch von täglich 129,24 Euro erworben werden.

Mehr Unfallrente

Können Gesundheit und Leistungsfähigkeit nicht vollständig wiederhergestellt werden, hat die finanzielle Absicherung eine besondere Bedeutung. Ist zum Beispiel die Erwerbsfähigkeit nach einem Arbeitsunfall um 80 Prozent vermindert, beträgt die gesetzliche Verletztenrente monatlich 551,89 Euro. Bei einem zusätzlich versicherten JAV von 25.000 Euro würde die monatliche Rente 1.663,00 Euro betragen. Eine Hinterbliebenenrente für die Witwe würde bei diesem zusätzlichen JAV monatlich 1.247,25 Euro betragen. Der gesetzliche Anspruch beläuft sich hier nur auf 413,92 Euro.

Flexibel, unbürokratisch, günstig

Gerade bei schweren Unfällen mit längerer oder dauerhafter Arbeitsunfähigkeit ist die Zusatzversicherung eine sinnvolle Ergänzung zum gesetzlichen Versicherungsschutz. Geldleistungen fallen höher aus und können geringere betriebliche Einnahmen ausgleichen.

Als zusätzlicher Jahresarbeitsverdienst kann ein Betrag zwischen 2.500 und 50.000 Euro vereinbart werden. Je nach Lebens- und Unternehmenssituation kann die Zusatzversicherung im laufenden Jahr oder zum Ende des Jahres angepasst werden. Auch eine Kündigung ist jederzeit zum Jahresende möglich (Kündigungsfrist ein Monat). Sie ist damit ein flexibles Instrument der individuellen betrieblichen Absicherung.

Für Ansprüche aus der Zusatzversicherung gelten die gleichen Voraussetzungen wie für die gesetzlichen Leistungen. Sie werden auch für die gleiche Zeitdauer – bei Renten gegebenenfalls lebenslang – gewährt und unbürokratisch mit den gesetzlichen Leistungen ausgezahlt. Ein zusätzlicher Antrag auf Auszahlung ist nicht notwendig.

Der Beitrag im Jahr 2017 beträgt 1,89 Euro je 100 Euro zusätzlichen Jahresarbeitsverdienstes. Für die beispielhaft aufgeführte zusätzliche Versicherungssumme von 25.000 Euro sind 2017 als Jahresbeitrag deshalb 472,50 Euro zu zahlen.

Die Beurteilung und Entscheidung, ob die Familie im Falle eines Arbeitsunfalls finanziell hinreichend abgesichert ist, liegt letztlich bei jedem selbst.

Quelle: SVLFG
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